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Regierungsbezirk Stuttgart

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Regierungsbezirk Stuttgart Artikel

Basisdaten
Bundesland: Baden-Württemberg
Verwaltungssitz: Stuttgart
Fläche: 10.558 km²
Einwohner: 3.996.338 (31.03.2004)
Bevölkerungsdichte: 378 Einwohner je km²
Regierungspräsident: Dr. Udo Andriof
Adresse: Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Offizielle Website: www.rp-stuttgart.de
E-Mail-Adresse: poststelle@rps.bwl.de (mailto:poststelle@rps.bwl.de)
Karte
Regierungsbezirk Stuttgart Beschreibung

Der Regierungsbezirk Stuttgart ist einer von vier Regierungsbezirken in dem Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.

Inhaltsverzeichnis
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Geografie

Der Regierungsbezirk Stuttgart liegt in dem Nordosten Baden-Württembergs und hieß bis 31.12 1972 Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Allerdings hatte er damals noch einen etwas anderen Zuschnitt. Im Süden grenzt er an den Regierungsbezirk Tübingen, in dem Westen an den Regierungsbezirk Karlsruhe in dem Norden und Osten an Bayern. Seine heutige Ausdehnung geht auf die Verwaltungs- und Gebietsreform zu dem 1.01 1973 zurück.

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Geschichte

Der Regierungsbezirk Stuttgart besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg in dem Jahr 1952. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, ist seit diesem Zeitpunkt in dem wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg bzw. den württembergischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig, das nachdem Zweiten Weltkrieg aus der amerikanischen Besatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Bei der Gebietsreform, die zu dem 1.01 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsdiums Stuttgart um ehemals badische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Karlsruhe bzw. Tübingen abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordwürttemberg seinerzeit in Regierungsbezirk Stuttgart umbenannt.

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Organisation

Oberste Behörde des Regierungsbezirks Stuttgart ist das Regierungspräsidium mit Sitz in Stuttgart. Chef des Regierungspräsidiums ist der Regierungspräsident, der als politischer Beamter vom Ministerpräsidenten ernannt wird.

Die Regierungspräsidenten (seit 1967):

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Verwaltungsgliederung

Die Regionen mit ihren Stadt- und Landkreisen:

Region Stuttgart:
Stadtkreis Stuttgart
Landkreis Böblingen
Landkreis Esslingen
Landkreis Göppingen
Landkreis Ludwigsburg
Rems-Murr-Kreis
Region Heilbronn-Franken:
Stadtkreis Heilbronn
Landkreis Heilbronn
Hohenlohekreis
Main-Tauber-Kreis
Landkreis Schwäbisch Hall
Region Ostwürttemberg:
Landkreis Heidenheim
Ostalbkreis

Die 37 Großen Kreisstädte (unterstehen der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums):

  1. Aalen
  2. Backnang
  3. Bad Mergentheim
  4. Bad Rappenau
  5. Bietigheim-Bissingen
  6. Böblingen
  7. Crailsheim
  8. Ditzingen
  9. Ellwangen (Jagst)
  10. Eppingen
  11. Esslingen am Neckar
  12. Fellbach
  13. Filderstadt
  14. Geislingen an der Steige
  15. Giengen an der Brenz
  16. Göppingen
  17. Heidenheim an der Brenz
  18. Herrenberg
  19. Kirchheim unter Teck
  20. Kornwestheim
  21. Leinfelden-Echterdingen
  22. Leonberg
  23. Ludwigsburg
  24. Neckarsulm
  25. Nürtingen
  26. Öhringen
  27. Ostfildern
  28. Remseck am Neckar, seit 1.1.2004
  29. Schorndorf
  30. Schwäbisch Gmünd
  31. Schwäbisch Hall
  32. Sindelfingen
  33. Vaihingen an der Enz
  34. Waiblingen
  35. Weinstadt
  36. Wertheim am Main
  37. Winnenden


Regierungsbezirk Stuttgart Beschreibung Regierungsbezirke in dem Land Baden-Württemberg

Freiburg | Karlsruhe | Stuttgart | Tübingen


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